// Kosten für Angebot in Rechnung stellen

Kosten für Angebot in Rechnung stellen: Wann es geht

// craftivo  ·  16 Min  ·  11.09.2026

Ein normales Angebot ist im Handwerk grundsätzlich kostenlos. Eine Gebühr für die Angebotserstellung wird zulässig, sobald Du eine kostenpflichtige Sonderleistung vor Beginn schriftlich mit dem Kunden vereinbarst.

Der Unterschied entscheidet darüber, ob Du Geld bekommst oder auf Deinem Aufwand sitzen bleibst. Ein Bauherr möchte für ein Mehrfamilienhaus innerhalb einer Woche drei Vergleichsangebote. Du fährst zweimal hin, misst Räume aus, prüfst Untergründe, zeichnest Positionen und kalkulierst Material sowie Arbeitszeit. Am Ende erhält ein anderer Betrieb den Auftrag. Ohne klare Vereinbarung kannst Du Deine Stunden für die Vorbereitung meist nicht einfach nachträglich berechnen.

Inhaltsverzeichnis

Wann ein Angebot Geld kosten darf

Ein übliches Angebot gehört zur Akquise. Du gibst dem Kunden eine Preisvorstellung für eine geplante Leistung, etwa für Malerarbeiten im Treppenhaus, eine Heizungsmodernisierung oder die Reparatur eines Flachdachs. Dafür verlangst Du normalerweise kein gesondertes Entgelt.

Die Grenze liegt dort, wo aus der reinen Preisabgabe eine eigenständige Arbeitsleistung wird. Dazu zählen zum Beispiel ein ausführliches Aufmaß, eine Bestandsaufnahme mit Plan, eine CAD-Ausarbeitung, eine Bemusterung oder die Prüfung mehrerer technischer Varianten. Diese Leistungen verursachen echte Kosten. Eine Auswertung zur Kalkulationspraxis im deutschen Handwerk zeigt, dass rund 12 % der befragten Betriebe Angebote eher nach Bauchgefühl kalkulierten. Die Erhebung beruhte auf 501 repräsentativ ausgewählten Handwerksbetrieben und macht deutlich, warum eine saubere Trennung von Aufwand, Angebotspreis und späterer Rechnung wichtig ist. Die DATEV/Handwerk-Magazin-Auswertung zur Kalkulationspraxis liefert dafür den passenden Hintergrund.

Die Grundregel für Deinen Betrieb

Berechne eine Gebühr nur, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Sonderleistung statt Preisabgabe: Der Kunde bestellt nicht bloß ein Angebot, sondern etwa ein Aufmaß inklusive Bestandsplan.
  • Vereinbarung vor Beginn: Der Kunde kennt die Kosten, bevor Du Zeit investierst.
  • Klare Preisangabe: Du nennst einen Stundensatz oder eine Pauschale.
  • Nachweisbarer Nutzen: Am Ende steht ein konkretes Ergebnis, etwa eine Zeichnung, eine Variantenprüfung oder ein dokumentiertes Aufmaß.

Eine kurzfristige Anfrage mit hohem Aufwand rechtfertigt noch keine automatische Gebühr. Entscheidend ist nicht, dass Du viel gearbeitet hast. Entscheidend ist, dass der Kunde diese zusätzliche Leistung vorher beauftragt hat.

Praktische Regel: Ein kostenloses Grobangebot bleibt kostenlos. Eine detaillierte Planung wird separat beauftragt und separat beschrieben.

Die regionalen Preisunterschiede im Handwerk zeigen, wie schnell sich Kalkulationen verändern. Der Preisatlas Handwerk 2024 nennt bundesweite Durchschnittswerte von 69,26 € pro Stunde für Meisterinnen und Meister sowie 60,85 € pro Stunde für Gesellinnen und Gesellen. Für Deinen Betrieb zählt trotzdem Dein eigener Stundenverrechnungssatz, nicht irgendein pauschaler Marktwert.

Angebot, Kostenvoranschlag und vergütete Vorleistung

Die drei Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Folgen. Ein Angebot beschreibt meist den vorgesehenen Leistungsumfang und den dafür verlangten Preis. Ein Kostenvoranschlag kalkuliert die voraussichtlichen Kosten einer Werkleistung. Eine vergütete Vorleistung ist eine eigenständige Arbeit, die Du unabhängig vom späteren Auftrag abrechnest.

Beim klassischen Angebot gibst Du dem Kunden eine Entscheidungsgrundlage. Geht es nur um Positionen wie „Wände spachteln und streichen“ oder „Wärmepumpe liefern und montieren“, bleibt die Erstellung in der Regel Teil Deines Vertriebsaufwands. Der Kunde bezahlt nicht für das bloße Dokument.

Der Kostenvoranschlag nach § 650 BGB geht fachlich weiter. Du schätzt Arbeitszeit, Material und voraussichtliche Kosten für eine konkrete Werkleistung. Die rechtliche Bindungswirkung hängt von der Vereinbarung und der konkreten Ausgestaltung ab. Bei deutlichen Abweichungen musst Du sauber reagieren und den Kunden informieren. Der Kostenvoranschlag bleibt grundsätzlich mit der geplanten Werkleistung verbunden.

Die vergütete Vorleistung steht daneben. Du vereinbarst etwa eine Bestandsaufnahme für ein altes Mehrfamilienhaus, eine Laservermessung des Dachs oder eine detaillierte Elektroplanung. Der Kunde erhält dafür ein Arbeitsergebnis, auch wenn er den späteren Auftrag nicht erteilt.

Merkmal Angebot Kostenvoranschlag Kostenpflichtige Vorleistung
Zweck Preis- und Leistungsabgabe Voraussichtliche Kosten einer Werkleistung Eigenständige Analyse, Planung oder Dokumentation
Vergütung Grundsätzlich unentgeltlich Grundsätzlich nur bei gesonderter Vereinbarung Bei klarer Vereinbarung abrechenbar
Bindungswirkung Abhängig von Inhalt und Vereinbarung Höhere Verantwortung für die Kalkulation Eigener Leistungsumfang
Beispiel Preis für das Streichen eines Treppenhauses Voraussichtliche Kosten einer Heizungsanlage Aufmaß mit Bestandsplan und Variantenprüfung
Abrechnung Meist keine separate Rechnung Nur bei ausdrücklich vereinbarter Vergütung Eigene Rechnungsposition

Besonders wichtig ist die Bezeichnung. „Angebotserstellung, kostenpflichtig“ bleibt zu unklar, wenn Du tatsächlich ein Aufmaß und eine Planung lieferst. Schreibe die konkrete Leistung aus. Eine verständliche Gegenüberstellung findest Du auch im Beitrag Kostenvoranschlag oder Angebot.

Der Aufwand kann erheblich sein. Im deutschen Vergabewesen nennt ein BBSR-Abschlussbericht je nach Verfahren 564 Minuten bis 3.929 Minuten für die Erstellung eines Angebots. Die Zusammenfassung zum Angebotsrechner im Handwerk ordnet diesen Aufwand als relevanten internen Kostenblock ein. Das ändert die Grundregel nicht. Es zeigt aber, warum Du komplexe Vorleistungen nicht heimlich in eine kostenlose Preisabgabe packen solltest.

Voraussetzungen für eine kostenpflichtige Angebotserstellung

Wenn Du Kosten für ein Angebot in Rechnung stellen willst, arbeite nach einer festen Reihenfolge. Die Zahlung lässt sich später nur dann gut durchsetzen, wenn der Kunde vorab wusste, was er bestellt und was es kostet.

Vereinbare die Leistung vor dem ersten Aufwand

Schicke dem Kunden eine kurze Zusatzvereinbarung, bevor Du zum zweiten Aufmaß fährst oder mit der Planung beginnst. Eine E-Mail reicht als nachvollziehbare Grundlage eher als ein mündlicher Satz am Telefon. Noch besser ist eine bestätigte Auftragsbestätigung oder ein unterschriebenes Anfrageformular.

Benenne die Leistung konkret. „Angebot Mehrfamilienhaus“ ist zu schwammig. Besser ist „Aufmaß der Wohnungen, Fotodokumentation, Bestandsplan und Ausarbeitung von zwei Ausführungsvarianten“.

Lege Preis und Ergebnis fest

Du kannst nach Zeit oder pauschal abrechnen. Ein Stundensatz passt zu offenen Prüfungen. Eine Pauschale passt zu einem klar abgegrenzten Aufmaß oder einer Planungsunterlage. Der Preis muss den erwartbaren Aufwand realistisch abbilden und darf nicht wie eine versteckte Auftragsgebühr wirken.

Der Kunde muss die Wahl haben. Biete neben der kostenpflichtigen Vorleistung ein kostenloses Grobangebot an, sofern Du den Umfang ohne zusätzliche Planung seriös einschätzen kannst. So bleibt die Entscheidung fair und nachvollziehbar.

Dokumentiere Deine Arbeit

Halte fest, was Du tatsächlich gemacht hast. Dazu gehören:

  1. Anfrage und Zustimmung: Speichere die E-Mail oder die unterschriebene Vereinbarung.
  2. Zeitaufwand: Erfasse Fahrten, Aufmaß, Telefonate, Planung und Kalkulation getrennt.
  3. Arbeitsergebnis: Lege Fotos, Skizzen, Pläne und geprüfte Varianten im Projekt ab.
  4. Abrechnung: Verknüpfe die Rechnungsposition mit der Vereinbarung und der Projektnummer.

Ein BBSR-Bericht zeigt, dass der Aufwand für Angebote je nach Verfahren stark auseinandergeht. Gerade bei komplexen Ausschreibungen brauchst Du deshalb Vorlagen, Textbausteine und eine nachvollziehbare Kalkulationslogik. Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen. Es schützt Deinen Betrieb vor Diskussionen über angeblich nicht beauftragte Arbeiten.

Wenn der Kunde erst auf der Rechnung erfährt, dass das Angebot Geld kostet, bist Du zu spät.

Ohne vorherige Vereinbarung, klare Leistungsbeschreibung und Dokumentation bleibt die Forderung in der Praxis angreifbar. Verlasse Dich nicht darauf, dass der Kunde Deinen internen Aufwand automatisch anerkennt.

Formulierungen und Beispieltexte für Angebot und Rechnung

Eine gute Vereinbarung muss kein seitenlanger Vertrag sein. Sie muss verständlich sein und vor dem Aufwand vorliegen. Vermeide Formulierungen wie „Angebot nach Aufwand“, wenn Du eigentlich ein Aufmaß, eine Planung oder eine Analyse abrechnen willst.

Zusatzvereinbarung vor der Angebotserstellung

Diesen Text kannst Du an Deinen Betrieb anpassen:

Zusatzvereinbarung zur kostenpflichtigen Vorleistung
Der Kunde beauftragt den Betrieb mit der Erstellung eines Aufmaßes, der Fotodokumentation des Bestands und der Ausarbeitung einer technischen Leistungsbeschreibung für das Objekt [Objektadresse].

Die Leistung wird mit [Stundensatz] pro Arbeitsstunde abgerechnet. Alternativ gilt eine Pauschale von [Pauschalpreis]. Die Abrechnung erfolgt auch dann, wenn der Kunde den späteren Ausführungsauftrag nicht erteilt.

Erteilt der Kunde den Ausführungsauftrag innerhalb der vereinbarten Frist, wird der berechnete Betrag auf die Auftragssumme angerechnet. Der Kunde bestätigt, dass er über die Kostenpflicht vor Beginn der Leistung informiert wurde.

Setze nur eine Erstattung ein, wenn Du sie wirklich organisatorisch abbilden kannst. Sonst entsteht beim Auftrag eine neue Diskussion über die Verrechnung.

Angebotsfuß für eine vereinbarte Vorleistung

Die Position „Aufmaß und Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung“ wird gemäß Zusatzvereinbarung vom [Datum], Aktenzeichen [Projektnummer], berechnet, wenn der Ausführungsauftrag nicht erteilt wird. Bei Beauftragung innerhalb der vereinbarten Frist wird der Betrag auf die Auftragssumme angerechnet. Die reine Preisabgabe ohne diese Sonderleistung bleibt unentgeltlich.

Diese Formulierung gehört nur unter ein Angebot, wenn die Zusatzvereinbarung bereits bestätigt wurde. Ein nachträglich eingefügter Hinweis ersetzt keine vorherige Zustimmung.

Muster für die Rechnung

Rechnungsposition Beschreibung Bezug
Aufwand Angebotserstellung Aufmaß, Fotodokumentation und Leistungsbeschreibung Vereinbarung vom [Datum], Az. [Projektnummer]
Arbeitszeit Dokumentierte Stunden für Prüfung und Ausarbeitung Zeiteinträge im Projekt
Anrechnung Abzug bei erteiltem Ausführungsauftrag Vereinbarte Verrechnung

Die Rechnung sollte nicht einfach „Angebotsgebühr“ enthalten. Schreibe, welche Leistung Du erbracht hast. Für eine passende Struktur kannst Du die Angebotsvorlage für Handwerksbetriebe als Ausgangspunkt nutzen.

Mail-Vorlage für die Zustimmung

Betreff: Kostenpflichtige Vorleistung für Ihr Bauvorhaben

Guten Tag [Name],

für eine belastbare Kalkulation Ihres Mehrfamilienhauses benötigen wir ein Aufmaß, eine Fotodokumentation und die Prüfung der vorhandenen Untergründe. Diese Vorleistung wird mit [Stundensatz] pro Stunde beziehungsweise pauschal mit [Pauschalpreis] berechnet, auch wenn kein Ausführungsauftrag folgt.

Bei einer Beauftragung wird der Betrag gemäß Vereinbarung vom [Datum] auf die Auftragssumme angerechnet. Bitte bestätigen Sie die Kosten und den beschriebenen Leistungsumfang per Antwort auf diese E-Mail. Wir legen Ihre Zustimmung zusammen mit den Arbeitsergebnissen im Auftragsordner ab.

Freundliche Grüße
[Betrieb]

Buchhaltung und Pflichtangaben auf der Rechnung

Eine berechnete Vorleistung ist eine eigene sonstige Leistung. Führe sie deshalb als separate Position auf und vermische sie nicht mit späteren Umsätzen aus Malerarbeiten, Heizungsmontage oder Dachdeckung.

Für eine Rechnung in Deutschland brauchst Du den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift von Dir und Deinem Kunden. Außerdem gehören Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende einmalige Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung auf das Dokument. Die Übersicht zu den Rechnungspflichtangaben fasst diese Anforderungen zusammen. Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet sein.

Für Beratungs-, Planungs- und Dokumentationsleistungen gilt grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %, sofern keine besondere steuerliche Regel greift. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Kleinunternehmerregelung gilt 2026 mit einer Vorjahresgrenze von 25.000 € und einer laufenden Umsatzgrenze von 100.000 € netto weiter. Wird die laufende Grenze überschritten, musst Du zur Regelbesteuerung wechseln. Die Steuerinformationen zur Kleinunternehmerregelung 2026 solltest Du mit Deiner steuerlichen Beratung abgleichen.

Als Kleinunternehmer brauchst Du einen Hinweis wie „Steuerbefreit nach § 19 UStG (Kleinunternehmer)“. Eine Übersicht zu den Pflichtangaben bei Kleinunternehmerrechnungen zeigt diese gängige Formulierung.

Rechnungsposition Pflichtangabe Buchung in der Buchhaltung
Aufmaß und Bestandsaufnahme Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt Sonstige oder technische Dienstleistungen
Planungsaufwand Entgelt und Steuersatz Beratungs- oder Planungserlöse
Umsatzsteuer Steuersatz und Steuerbetrag Umsatzsteuerkonto
Kleinunternehmerleistung Hinweis auf Steuerbefreiung Erlös ohne Umsatzsteuerausweis
Verrechnung mit Auftrag Bezug auf ursprüngliche Vereinbarung Korrekte Zuordnung zum Auftrag

Viele Kontenrahmen führen Erlöse über ein Konto wie 8400. Ob dieses Konto oder ein separates Konto für Beratungs- und Planungserlöse passt, hängt von Deinem Kontenplan und Deiner Steuerberatung ab. Trenne die Vorleistung von den späteren Auftragsumsätzen, damit Nachkalkulation und Auswertung sauber bleiben.

Bewahre Zusatzvereinbarung, E-Mail, Zeiteinträge, Fotos und Pläne im Projekt auf. GoBD bedeutet vereinfacht, dass Deine digitalen Geschäftsunterlagen nachvollziehbar, vollständig und unverändert aufbewahrt werden. Eine Rechnung ohne den zugehörigen Beleg ist bei einer Prüfung deutlich schwächer als eine sauber verknüpfte Dokumentation. Weitere praktische Hinweise findest Du im Ratgeber zu Pflichtangaben auf Rechnungen.

Checkliste für Maler, SHK, Elektro und Dachdecker

Nicht jedes Gewerk hat denselben Aufwand. Ein Maler braucht für eine einfache Zimmerausbesserung kein kostenpflichtiges Konzept. Für ein Farbkonzept mit Musterflächen, mehreren Abstimmungen und einer dokumentierten Bemusterung sieht die Lage anders aus.

Gewerk Typischer Anlass Abrechnung Voraussetzung
Maler Farbkonzept, Musterflächen, Untergrundprüfung Stundensatz oder Pauschale Schriftliche Vereinbarung vor der Bemusterung
SHK Hydraulische Berechnung, Variantenprüfung, CAD-Planung Stundensatz oder Pauschale Beschreibung von Berechnung und Planumfang
Elektro Last- und Kurzschlussberechnung, Anlagenplanung Stundensatz oder Pauschale Zustimmung zu Prüf- und Dokumentationsaufwand
Dachdecker Detailliertes Dachaufmaß, Dachflächenentwurf, Bestandsprüfung Stundensatz oder Pauschale Objekt, Ergebnis und Preis vorab festlegen
GaLaBau Ausführlicher Gartenentwurf, Geländeerfassung, Materialvarianten Stundensatz oder Pauschale Entwurfsumfang und Nutzungsrecht klären

Die Tabelle nennt keine festen Marktpreise, weil Dein eigener Verrechnungssatz, die Objektgröße und die technische Tiefe entscheidend sind. Kalkuliere mit Deinem hinterlegten Satz und dokumentiere die tatsächlich erbrachte Arbeit. Die BMWi-Checkliste zur Handwerkskalkulation empfiehlt, Arbeitskosten über den Stundenverrechnungssatz, Materialeinkaufspreis mit Materialaufschlag und Sondereinzelkosten zu erfassen, danach Gewinnaufschlag und Umsatzsteuer einzurechnen. Das Kalkulationsbeispiel für Handwerksbetriebe zeigt daraus 2.100,00 € Arbeitskosten, 1.600,00 € Materialeinkauf, 160,00 € Materialaufschlag und 125,00 € Sondereinzelkosten. Daraus entstehen 3.985,00 € Selbstkosten, mit 10 % Gewinnaufschlag ein Nettopreis von 4.383,50 € und brutto 5.216,37 €.

Eine Checkliste für Handwerker wie Maler, SHK-Installateure, Elektriker und Dachdecker zur optimalen Vorbereitung für tägliche Arbeiten.

Deine Dokumentationsroutine

  • Zusatzvereinbarung ablegen: Scanne das unterschriebene Dokument oder speichere die bestätigte E-Mail im Projekt.
  • Auftragsnummer vergeben: Nutze einen eindeutigen Nummernkreis, etwa für das Mehrfamilienhaus mit Objektadresse.
  • Zeiten erfassen: Lass die Kolonne, den Bauleiter oder das Büro jeden Aufwand dem Projekt zuordnen.
  • Ergebnisse verknüpfen: Speichere Fotos, Skizzen, Berechnungen und Pläne am selben Auftrag.
  • Abrechnung auslösen: Lege fest, wann Du bei einer Ablehnung abrechnest und welche Frist gilt.
  • Rechnung prüfen: Kontrolliere Leistungsbeschreibung, Steuerangabe und Bezug zur Vereinbarung.

So bleibt der Weg vom ersten Kundentelefonat bis zur Rechnung nachvollziehbar. Das hilft Dir nicht nur bei Streit, sondern auch bei der Nachkalkulation.

Häufige Fragen zur Gebühr für die Angebotserstellung

Darfst Du die Gebühr auch verlangen, wenn der Kunde keinen Auftrag erteilt?

Ja, wenn der Kunde die kostenpflichtige Vorleistung vor Beginn ausdrücklich vereinbart hat. Ohne diese Vereinbarung reicht Dein eigener Zeitaufwand nicht aus. Der Kunde muss erkennen können, dass er für Aufmaß, Planung oder Analyse auch bei einer Ablehnung bezahlt.

Kannst Du ein bereits erstelltes Pauschalangebot nachträglich berechnen?

In der Regel nicht. Eine nachträgliche Gebühr für die reine Preisabgabe ist schwer durchzusetzen, wenn der Kunde vorher nichts davon wusste. Sprich den Kunden vor zusätzlichen Arbeiten an und vereinbare den neuen Leistungsumfang schriftlich.

Kannst Du die Gebühr bei einem Auftrag verrechnen?

Ja, das kannst Du vereinbaren. Schreibe fest, ob der Betrag vollständig oder teilweise auf die Auftragssumme angerechnet wird und innerhalb welcher Frist der Auftrag erteilt werden muss. Ohne klare Regelung bleibt offen, ob die Vorleistung zusätzlich oder als Vorschuss behandelt wird.

Reicht ein Hinweis in den AGB?

Verlass Dich nicht allein auf AGB. Eine Kostenpflicht für eine ungewöhnliche Vorleistung sollte der Kunde ausdrücklich erkennen und bestätigen. Eine klare E-Mail oder Zusatzvereinbarung ist im Alltag besser nachvollziehbar als ein versteckter Absatz in allgemeinen Bedingungen.

Was passiert bei fehlender schriftlicher Vereinbarung?

Dann trägst Du ein hohes Zahlungsrisiko. Du kannst zwar nachweisen, dass Du gearbeitet hast, aber nicht unbedingt, dass der Kunde diese Arbeit als kostenpflichtige Leistung bestellt hat. Biete deshalb erst nach bestätigter Vereinbarung ein detailliertes Aufmaß oder eine umfangreiche Planung an.

Fazit und nächster Schritt im Betrieb

Kosten für ein Angebot in Rechnung zu stellen funktioniert, aber nicht als Überraschung auf der Schlussrechnung. Ein normales Angebot bleibt Teil Deiner Akquise. Eine Gebühr passt nur zu einer klar beschriebenen, vorher vereinbarten Vorleistung wie Aufmaß, Bestandsplan, technischer Berechnung oder Farbkonzept.

Nimm jetzt eine feste Regelung in Deine Abläufe auf:

  1. Kostenlose Preisabgabe definieren: Lege fest, was Dein Betrieb ohne Gebühr anbietet.
  2. Sonderleistungen benennen: Beschreibe Aufmaß, Planung und Analyse als eigene Leistungen.
  3. Vorabzustimmung einholen: Nutze eine E-Mail, Auftragsbestätigung oder Zusatzvereinbarung.
  4. Preis und Verrechnung festlegen: Entscheide zwischen Stundensatz, Pauschale und Anrechnung.
  5. Rechnungsvorlage ergänzen: Führe die Vorleistung mit eigener Beschreibung und Projektnummer.
  6. Steuerstatus prüfen: Kontrolliere, ob Du Umsatzsteuer ausweist oder den Kleinunternehmerhinweis brauchst.

Ordne alle Dokumente am Projekt mit Objektadresse ab. Eine Handwerkersoftware kann dabei Angebotsvorlagen, Nummernkreis, Zeiterfassung und Rechnungsstatus verbinden. Craftivo bündelt Angebote, Rechnungen, Projekte, Plantafel und mobile Zeiterfassung in einem System. Für Deinen Ablauf bedeutet das: Die Vereinbarung liegt am Auftrag, die Zeit der Kolonne landet im richtigen Projekt und die spätere Rechnung greift auf den dokumentierten Vorgang zurück.


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