Abschlagsrechnung im Handwerk: Anspruch, Berechnung und Umsatzsteuer

Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Auftrags, also vor der Gesamtfertigstellung. Nach § 632a BGB hast Du als Handwerker einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten Leistung.

Stand: 24. Juni 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Bei langen oder großen Aufträgen musst Du nicht bis zum Schluss auf Dein Geld warten. Eine Abschlagsrechnung rechnet die bisher erbrachte Leistung ab und sichert Deine Liquidität — das Ausfallrisiko verteilt sich, statt sich am Ende zu bündeln.

Seit der Baurechtsreform 2018 gibt § 632a BGB Dir einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen — auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag. Der Anspruch entsteht mit Zugang einer prüfbaren Aufstellung; eine förmliche Abnahme der Teilleistung ist nicht nötig.

Wie berechnest Du den Abschlag?

Die Höhe richtet sich nach dem Wert der tatsächlich erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistung — eine feste Prozentvorgabe gibt es nicht. Üblich ist eine Aufteilung nach Baufortschritt (z. B. 30/30/30/10). Für strittige Nachträge darfst Du nach § 650c Abs. 3 BGB einen Abschlag von 80 % der angebotenen Mehrvergütung verlangen.

Eine Abschlagsrechnung ist eine vollwertige Rechnung und muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Kennzeichne sie klar als „Abschlagsrechnung“, gib den Leistungszeitraum an und liste am besten die bisherigen Abschläge mit auf, damit der Stand transparent bleibt.

Umsatzsteuer und Verbraucherschutz

Die Umsatzsteuer entsteht bei Abschlägen mit dem Zahlungseingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG) — nicht erst bei Gesamtfertigstellung. Sie ist je Abschlag gesondert auszuweisen. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmen kann auch hier § 13b (Reverse Charge) greifen.

Achtung bei Privatkunden mit Verbraucherbauvertrag (§ 650m BGB): Über Abschläge darfst Du höchstens 90 % der Gesamtvergütung verlangen — 10 % bleiben bis zur mängelfreien Abnahme offen. Außerdem steht dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % der Vergütung zu.

Abschlag, Anzahlung oder Teilrechnung?

Die Begriffe werden oft verwechselt. Eine Abschlagsrechnung rechnet bereits erbrachte Teilleistungen ab (Anspruch aus § 632a BGB) und wird in der Schlussrechnung verrechnet. Eine Anzahlung oder Vorkasse wird dagegen vor der Leistung fällig und beruht nur auf einer Vereinbarung. Eine echte Teilrechnung rechnet einen abgeschlossenen, eigenständigen Leistungsteil endgültig ab.

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Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Abschlagszahlungen?
Ja. Nach § 632a BGB kannst Du Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten Leistung verlangen — auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Der Anspruch entsteht mit Zugang einer prüfbaren Aufstellung.
Wann entsteht die Umsatzsteuer bei einer Abschlagsrechnung?
Mit dem Zahlungseingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG), nicht erst bei Gesamtfertigstellung. Die Umsatzsteuer ist je Abschlag gesondert auszuweisen — außer bei Reverse Charge nach § 13b.
Wie viel darf ich bei Privatkunden über Abschläge verlangen?
Beim Verbraucherbauvertrag höchstens 90 % der Gesamtvergütung (§ 650m BGB) — 10 % bleiben bis zur mängelfreien Abnahme offen. Bei der ersten Abschlagszahlung steht dem Verbraucher zudem eine Sicherheit von 5 % zu.

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