Digitale Zeiterfassung Handwerk Pflicht: Was Du Wissen Musst
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 muss die Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfasst werden, Papier ist aktuell aber noch zulässig. Eine digitale Form ist im Handwerk also heute nicht generell vorgeschrieben, die Zeiterfassung selbst schon.
Du kennst die Szene: Vier Monteure starten morgens auf zwei Baustellen. Im Büro liegen leere Stundenzettel. Abends fehlen Unterschriften, Pausenangaben und die genaue Zuordnung zum Auftrag. Am Monatsende versucht jemand, aus Notizen und Erinnerungen ein vollständiges Bild zu bauen.
Genau hier liegt das Problem bei der digitalen Zeiterfassung im Handwerk. Es geht nicht darum, Deinen Leuten misstrauisch hinterherzulaufen. Es geht darum, Arbeitszeiten objektiv, verlässlich und nachvollziehbar zu dokumentieren, ohne dass die Baustelle zum Papierlager wird.
Inhaltsverzeichnis
- Worum es bei der Zeiterfassungspflicht im Handwerk geht
- Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt
- Diese Pflichten gelten konkret auf der Baustelle
- Papier, Excel oder App im Vergleich
- Schritt für Schritt zur digitalen Zeiterfassung
- Häufige Irrtümer und echte Bußgeldrisiken
- FAQ zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk
Worum es bei der Zeiterfassungspflicht im Handwerk geht
Ein SHK-Betrieb mit vier Monteuren kann morgens sauber planen. Kolonne eins fährt zu einem Mehrfamilienhaus, Kolonne zwei übernimmt eine Heizungswartung bei einem Kunden. Jeder bekommt einen Papierbogen. Auf der Baustelle läuft der Tag dann anders als geplant. Ein Monteur fährt noch Material holen, die Pause verschiebt sich, ein Auftrag dauert länger.
Abends sind die Zettel oft nicht vollständig. Einer hat die Endzeit vergessen, beim anderen fehlt die Pause. Der dritte hat nur „MFH Musterstraße“ notiert, obwohl die Kolonne an diesem Tag an zwei Objekten gearbeitet hat. Im Büro beginnt die Suche nach Antworten.
Die Kernfrage lautet deshalb nicht mehr, ob Du irgendwann eine Zeiterfassung einführen solltest. Du musst die Arbeitszeit Deiner Beschäftigten bereits systematisch erfassen. Das gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße und damit auch für Maler, Elektrofachbetriebe, Dachdecker und GaLaBau-Betriebe. Grundlage ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21. Die praktische Bedeutung für Handwerksbetriebe wird hier zusammengefasst.
Pflicht und Baustellenrealität zusammenbringen
Papier ist derzeit noch erlaubt. Das heißt aber nicht, dass jeder Papierzettel automatisch ausreicht. Deine Aufzeichnungen müssen vollständig, objektiv und verlässlich sein. Ein zerknitterter Zettel aus dem Montagefahrzeug, der erst Wochen später im Büro landet, erfüllt diese Anforderungen im Zweifel nicht.
Das Risiko entsteht an mehreren Stellen:
- Fehlende Angaben: Beginn, Ende oder Pausen lassen sich später nicht sicher nachvollziehen.
- Medienbruch: Das Büro tippt handschriftliche Zeiten erneut ab und erzeugt dadurch neue Fehler.
- Falscher Auftragsbezug: Die Stunden stehen zwar auf dem Tageszettel, aber nicht beim Projekt mit Objektadresse.
- Nachträgliche Rekonstruktion: Mitarbeiter und Büro erinnern sich unterschiedlich an den tatsächlichen Arbeitstag.
Meine klare Empfehlung: Wenn Deine Leute regelmäßig auf wechselnden Baustellen arbeiten, ist digitale Erfassung kein Büro-Spielzeug. Sie ist der einfachste Weg, eine bestehende Pflicht in den Arbeitsablauf einzubauen.
Vertrauensarbeitszeit bleibt im Alltag möglich, aber Vertrauen ersetzt keinen Nachweis. Wer bei einer Prüfung oder in einem Arbeitszeitstreit keine belastbaren Aufzeichnungen vorlegen kann, hat ein vermeidbares Problem. Die Frage ist deshalb nicht Papier gegen App aus Prinzip, sondern: Welche Lösung wird auf Deiner Baustelle tatsächlich jeden Tag genutzt?
Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt
Drei Regelungsbereiche sind für Deinen Betrieb besonders wichtig. Du musst dafür keinen Paragraphen-Wald lesen. Entscheidend ist, was am Ende auf dem Tagesnachweis stehen muss und wer dafür verantwortlich ist.
Das Mindestlohngesetz
Das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG, verlangt in bestimmten Branchen besonders genaue Aufzeichnungen. Dazu gehört das Baugewerbe. Auch für geringfügig Beschäftigte gelten entsprechende Dokumentationspflichten.
Für diese Fälle gehören Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit in den Nachweis. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Regeln zur Arbeitszeiterfassung im Handwerk und zu den Nachweisen zeigen, warum das für Betriebe mit Baustellen und Außendienst besonders relevant ist.
Das Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, setzt den Rahmen für Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Deine Zeiterfassung soll nicht nur zeigen, wie viele Stunden jemand gearbeitet hat. Sie muss Dir auch helfen zu prüfen, ob der Arbeitstag und die anschließende Ruhezeit eingehalten wurden.
Für die Praxis heißt das: Ein Monteur trägt nicht einfach „acht Stunden“ ein. Er erfasst die tatsächliche Zeit. Wenn er morgens an einem Objekt mit der Arbeit beginnt, mittags pausiert und am Nachmittag noch zu einer Wartung fährt, muss der Nachweis diesen Tag nachvollziehbar abbilden.
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21, hat die Diskussion verändert. Seitdem müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Die Pflicht gilt nicht nur für Überstunden und nicht nur für Minijobber.
Die aktuelle Rechtslage schreibt dabei noch nicht zwingend die digitale Form vor. Papier bleibt zulässig, wenn die Erfassung vollständig und prüfbar erfolgt. Politisch steht jedoch ein Übergang zur elektronischen Aufzeichnung im Raum. Für größere Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten ist eine elektronische Erfassung vorgesehen, während für kleinere Betriebe Übergangs- oder Ausnahmeregeln diskutiert werden. Die Anforderungen an GoBD im Handwerk sind zusätzlich wichtig, sobald Zeitdaten mit Lohnabrechnung, Rechnungen oder Projektunterlagen zusammenhängen.

Diese Pflichten gelten konkret auf der Baustelle
Auf der Baustelle zählt nicht der geplante Dienstplan, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Wenn eine Elektro-Kolonne morgens am Mehrfamilienhaus startet, nachmittags zu einem zweiten Objekt fährt und dort länger arbeitet, muss der Nachweis diesen Ablauf abbilden.
Mindestens solltest Du pro Arbeitstag prüfen, ob diese Angaben vorhanden sind:
- Arbeitsbeginn: Wann hat die Person tatsächlich mit der Arbeit begonnen?
- Arbeitsende: Wann war der Arbeitstag wirklich beendet?
- Pausen: Wann wurde die Arbeit unterbrochen und wie lange dauerte die Pause?
- Überstunden: Wurde länger gearbeitet als geplant?
- Baustellenbezug: Zu welchem Projekt, Auftrag oder Objekt gehören die Zeiten?
- Fahrt und Tätigkeit: Lassen sich Fahrten zwischen Einsatzorten und die ausgeführte Arbeit nachvollziehen?
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu berücksichtigen. Pausen einfach pauschal vom Arbeitstag abzuziehen, löst das Problem nicht. Die Dokumentation muss den tatsächlichen Ablauf wiedergeben.
Was bei einer Prüfung vorliegen muss
Bei einer Kontrolle durch den Zoll oder eine andere zuständige Stelle solltest Du die Nachweise ohne Suchaktion vorlegen können. Ein Papierordner kann das leisten. In der Praxis scheitert es aber oft an fehlenden Unterschriften, Radierungen, verspäteten Einträgen oder nicht erklärten Korrekturen.
Für reine Arbeitszeitnachweise gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren nach § 16 Abs. 2 ArbZG. Für andere Unterlagen gelten andere Fristen. Buchungsbelege werden seit dem 1. Januar 2025 nach § 147 Abs. 3 AO acht Jahre aufbewahrt, Handelsbücher und Bilanzen nach § 257 HGB weiterhin zehn Jahre. Die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen im Handwerk solltest Du deshalb nicht in einen gemeinsamen Ordner ohne klare Ablagelogik werfen.
| Pflichtangabe auf der Baustelle | Betroffene | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beginn der täglichen Arbeitszeit | Beschäftigte im Betrieb, besonders bei Tätigkeiten mit besonderer Dokumentationspflicht | BAG-Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21 |
| Ende der täglichen Arbeitszeit | Beschäftigte im Betrieb, besonders bei Tätigkeiten mit besonderer Dokumentationspflicht | BAG-Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21 |
| Dauer der täglichen Arbeitszeit | Beschäftigte im Betrieb | BAG-Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21 |
| Pausen und tatsächliche Unterbrechungen | Beschäftigte mit Arbeitszeiten über den gesetzlichen Schwellen | Arbeitszeitgesetz |
| Nachweis bei besonderen MiLoG-Fällen | Baugewerbe und geringfügig Beschäftigte | Mindestlohngesetz |
Ein Stundenzettel ohne Unterschrift ist nicht automatisch wertlos. Aber je mehr Lücken, unklare Korrekturen und fehlende Pausenangaben er enthält, desto schlechter lässt sich der Nachweis verteidigen. Genau deshalb sollte die Erfassung direkt am Einsatzort passieren.
Papier, Excel oder App im Vergleich
Papier kostet zunächst wenig und ist vertraut. Ein Maler kann auf dem Zettel notieren, dass er am Objekt „Wohnanlage Lindenweg“ gearbeitet hat. Sobald mehrere Mitarbeiter, Baustellen und Tätigkeiten zusammenkommen, steigt aber der Nachbearbeitungsaufwand.
Excel wirkt moderner, bleibt auf der Baustelle jedoch oft ein Umweg. Der Monteur schreibt seine Zeiten zunächst auf einen Zettel oder in eine Nachricht. Später überträgt jemand die Angaben in eine Tabelle. Excel kann rechnen, aber es ersetzt keine saubere Erfassung am Ort der Arbeit und dokumentiert Änderungen nicht automatisch belastbar.
Eine App ist dann sinnvoll, wenn sie den tatsächlichen Ablauf unterstützt. Der Mitarbeiter muss Auftrag, Tätigkeit, Beginn, Ende und Pause mit wenigen Eingaben erfassen können. Für Baustellen ohne stabile Verbindung gehört eine Offline-Funktion zu den Auswahlkriterien.
| Kriterium | Papier | Excel | Digitale App |
|---|---|---|---|
| Baustelleneinsatz | Einfach, aber Zettel müssen transportiert werden | Meist erst später im Büro nutzbar | Direkt am Einsatzort nutzbar |
| Nachvollziehbarkeit | Abhängig von Lesbarkeit und Korrekturen | Abhängig von Dateiablage und Änderungen | Änderungsverlauf und Benutzerzuordnung können systematisch abgebildet werden |
| Projektbezug | Muss handschriftlich eingetragen werden | Wird oft nachträglich ergänzt | Auftrag und Baustelle lassen sich direkt auswählen |
| Lohnabrechnung | Abtippen oder manuelle Prüfung | Export und Nacharbeit nötig | Daten können für Prüfung und Übergabe vorbereitet werden |
| Überstunden | Manuelle Auswertung | Formeln müssen gepflegt werden | Auswertungen sind schneller verfügbar |
| Typische Schwachstelle | Verlorene oder unleserliche Zettel | Mehrere Dateistände und unklare Änderungen | Einführung, Schulung und konsequente Nutzung |
Praxisregel: Nimm keine App, die im Büro gut aussieht, aber auf der Baustelle drei Menüs für eine einfache Zeitbuchung braucht.
Ab wann lohnt sich der Wechsel? Nicht erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Ein Betrieb mit zwei Personen und vielen kleinen Serviceaufträgen kann stärker von einem klaren Projektbezug profitieren als ein größerer Betrieb mit einem festen Einsatzort. Entscheidend sind wechselnde Baustellen, Nachkalkulation, Lohnabrechnung und die Frage, wie oft das Büro fehlende Angaben nachfordern muss.
Eine sinnvolle digitale Zeiterfassung für das Handwerk verbindet deshalb rechtliche Nachweise mit dem Auftrag. Für einen Dachdecker zählt nicht nur, dass die Kolonne gearbeitet hat. Er muss später auch erkennen können, wie viele Stunden auf der Dachfläche, für Materialfahrten und für Nacharbeiten angefallen sind.
Schritt für Schritt zur digitalen Zeiterfassung
Du brauchst keine monatelange Digitalisierungsrunde. Eine kleine Einführung funktioniert besser, wenn Du sie auf einen realen Auftrag begrenzt und die Mannschaft von Anfang an einbeziehst.
Schritt 1 bis 2, Bestand prüfen und Lösung auswählen
Schreib zuerst auf, wie Zeiten heute erfasst werden. Wer füllt den Zettel aus? Wann kommt er ins Büro? Wo fehlen Pausen? Welche Baustellen wechseln täglich? Prüfe außerdem, ob Zeiten einem Projekt, einer Objektadresse und einer Tätigkeit zugeordnet werden.
Bei der Auswahl sollte die Lösung diese Punkte abdecken:
- Mobile Nutzung: Ein Monteur kann am Smartphone oder Tablet buchen.
- Offline-Funktion: Die Erfassung funktioniert auch bei schwacher Verbindung und synchronisiert später.
- Projektbezug: Der Mitarbeiter wählt das richtige Objekt, etwa „Mehrfamilienhaus Bahnhofstraße“.
- Korrekturprozess: Änderungen bleiben nachvollziehbar und werden nicht still überschrieben.
- Lohnschnittstelle: Das Büro kann geprüfte Daten weiterverarbeiten.
- Einfache Bedienung: Beginn, Ende und Pause dürfen keine Schulung mit Handbuch verlangen.
Schritt 3 bis 5, Felder festlegen und Pilot starten
Lege vor dem Start fest, welche Felder Pflicht sind. Für die meisten Betriebe reichen zunächst Kommen, Gehen, Pause, Baustelle und Tätigkeit. Zusätzliche Felder wie Fahrt, Materialbeschaffung oder Nacharbeit helfen bei der Nachkalkulation, sollten aber nicht jede Buchung unnötig kompliziert machen.
Teste das System zunächst auf einer echten Baustelle. Nimm eine Kolonne, einen klaren Auftrag und eine Person aus dem Büro, die Rückfragen schnell beantwortet. Prüfe nach den ersten Tagen, ob die Leute den richtigen Auftrag finden, Pausen korrekt buchen und Korrekturen verständlich einreichen.
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Schritt 6 bis 7, ausrollen und kontrollieren
Nach der Pilotphase stellst Du alle Mitarbeiter um. Kommuniziere dabei eine einfache Regel: Jeder Arbeitstag wird am selben Tag erfasst. Das Büro prüft die Einträge regelmäßig, klärt Lücken direkt und archiviert die freigegebenen Nachweise.
Die häufigsten Einführungsfehler sind nicht technisch. Sie entstehen, wenn der Chef die App freischaltet, aber niemand erklärt, welcher Auftrag gewählt werden muss. Oder wenn das Büro weiterhin Papier akzeptiert. Dann laufen zwei Systeme parallel und die alten Fehler bleiben bestehen.
Eine kurze Anleitung zur Zeiterfassung per App für Kleinbetriebe hilft bei der Vorbereitung. Wichtig bleibt Deine interne Regel. Die Software kann den Prozess unterstützen, aber sie kann nicht entscheiden, ob ein Monteur tatsächlich auf der Baustelle gearbeitet oder eine Pause gemacht hat.
Häufige Irrtümer und echte Bußgeldrisiken
Viele Probleme beginnen mit einem Satz, der im Betrieb seit Jahren weitergegeben wird: „Das müssen doch nur die Minijobber machen.“ Das stimmt nicht. Seit dem BAG-Beschluss muss die Arbeitszeit grundsätzlich systematisch erfasst werden. Für bestimmte Branchen und Beschäftigungsformen kommen zusätzliche Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz hinzu.
Vier Irrtümer, die Du abstellen solltest
- Nur Minijobber müssen dokumentieren: Falsch. Die allgemeine Pflicht zur systematischen Erfassung betrifft die Beschäftigten insgesamt. Besondere MiLoG-Regeln gelten zusätzlich für bestimmte Fälle.
- Der Dienstplan reicht: Falsch. Ein Plan zeigt, was vorgesehen war. Der Nachweis muss die tatsächlich geleisteten Zeiten abbilden.
- Pausen werden automatisch abgezogen: Riskant. Eine pauschale Korrektur ersetzt keine nachvollziehbare Angabe zur tatsächlichen Pause.
- Eine Unterschrift macht jeden Zettel rechtssicher: Falsch. Eine Unterschrift heilt fehlende Zeiten, Radierungen und falsche Auftragsangaben nicht.
Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro drohen. Die Hinweise der Handwerkskammer Ulm zur Arbeitszeiterfassung ordnen dieses Risiko für Betriebe mit mobilen Einsätzen ein.
Eine Prüfung kann auf unterschiedlichen Wegen zum Thema werden. Der Zoll verlangt Nachweise. Ein Auftraggeber möchte bei einem größeren Bauvorhaben nachvollziehbare Stunden sehen. Oder ein Mitarbeiter bestreitet später, dass Überstunden korrekt erfasst und bezahlt wurden. In allen Fällen hilft Dir keine nachträgliche Schätzung.
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Deine kurze Kontrollliste
- Jeden Arbeitstag prüfen: Sind Beginn, Ende und Pausen vorhanden?
- Baustellen abgleichen: Passt der Eintrag zum Auftrag und zur Objektadresse?
- Korrekturen dokumentieren: Ist erkennbar, wer was geändert hat und warum?
- Fristen einhalten: Werden besondere MiLoG-Nachweise zeitnah erstellt?
- Archiv sichern: Sind die Unterlagen für eine Kontrolle auffindbar?
Eine digitale Lösung senkt das Risiko nur dann, wenn sie konsequent genutzt wird. Ein digitaler Stempel ohne Prüfung ist genauso wenig ausreichend wie ein ungelesener Papierzettel.
FAQ zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk
Ist digitale Zeiterfassung im Handwerk Pflicht?
Die Zeiterfassung ist Pflicht. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen. Die elektronische Form ist aktuell noch nicht generell vorgeschrieben. Papier bleibt zulässig, wenn die Nachweise objektiv, verlässlich und nachvollziehbar sind.
Gilt die Pflicht auch für einen kleinen Betrieb?
Ja. Auch ein Malerbetrieb mit fünf Mitarbeitern muss Arbeitszeiten systematisch erfassen. Kleinere Betriebe können bei einer künftigen Pflicht zur elektronischen Form von Ausnahmen oder Übergangsregeln profitieren. Das ändert nichts an der bereits bestehenden Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Für die geplante elektronische Form wird eine Ausnahme für Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten genannt. Außerdem nennt das Handwerksblatt Übergangsfristen von zwei Jahren für Arbeitgeber unter 250 Beschäftigten und fünf Jahren für Arbeitgeber unter 50 Beschäftigten. Diese Angaben beziehen sich auf die geplante Regelung, nicht auf eine heute allgemein geltende Pflicht zur digitalen Form. Die geplanten Ausnahmen und Übergangsfristen solltest Du deshalb nicht mit der aktuellen Erfassungspflicht verwechseln.
Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?
Reine Arbeitszeitnachweise müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Für Nachweise nach dem Mindestlohngesetz gilt ebenfalls diese Frist. Andere Geschäftsunterlagen können länger aufzubewahren sein, etwa Buchungsbelege oder Handelsbücher.
Richte Deine Ablage so ein, dass Du die Daten nach Mitarbeiter, Zeitraum und Auftrag schnell findest. Bei Papier brauchst Du dafür feste Ordner und klare Verantwortlichkeiten. Bei einer Software musst Du prüfen, wie Archivierung, Export und Zugriff geregelt sind.
Darf ein Tag ohne Erfassung später nachgetragen werden?
Ein fehlender Eintrag sollte nicht einfach aus dem Gedächtnis ergänzt werden. Kläre, warum die Zeit fehlt, dokumentiere die Korrektur und lasse sie nachvollziehbar freigeben. Ein einzelner nachgetragener Tag ist etwas anderes als ein System, in dem regelmäßig am Monatsende geschätzt wird.
Was können Mitarbeiter tun, wenn der Betrieb keine Zeiterfassung anbietet?
Mitarbeiter sollten ihre tatsächlichen Arbeitszeiten zunächst selbst festhalten und den Arbeitgeber schriftlich auf die fehlende Erfassung hinweisen. Die Verantwortung für ein geeignetes System liegt beim Arbeitgeber. Bei Konflikten helfen die zuständige Handwerkskammer, die Innung oder arbeitsrechtliche Beratung.
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Bei einer Kontrolle solltest Du vollständige Nachweise vorlegen können. Fehlende oder widersprüchliche Angaben führen zu Rückfragen und können bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten erhebliche Bußgeldrisiken auslösen. Eine App ist dabei kein Freifahrtschein, aber sie verhindert viele typische Lücken aus verlorenen Zetteln, unleserlichen Einträgen und verspäteter Übertragung.
Für Deinen Betrieb zählt am Ende eine einfache Entscheidung: Warte nicht auf das nächste Gesetz, sondern bring die Erfassung jetzt auf einen Ablauf, den Deine Monteure täglich einhalten. Das schafft Übersicht für Lohnabrechnung und Nachkalkulation und passt zum Anspruch von craftivo, „Weniger Büro. Mehr Überblick. Mehr Baustelle.“
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